Privatpatienten
Von den privaten Krankenkassen werden die Kosten meiner Behandlung in Abhängigkeit von ihrem Tarif vollständig übernommen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu ihrer Krankenkasse auf.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte erhalten – vorbehaltlich der Bewilligung der Kostenübernahme – in der Regel eine vollständige Erstattung der Behandlungskosten.
Selbstzahler
Sollten Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen berechne ich Ihnen für eine Sitzung von 50 Minuten ein Honorar entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP, Ziffer 870).
Sollten sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, werden die Kosten meiner Behandlung leider nicht erstattet.